Gewerbliche Schutzrechte, wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Geschmacksmuster, haben stets eine teritorial begrenzte Schutzwirkung. So beziehen sich die Rechte aus einem vom Deutschen Patent- und Markenamt erteilten Patent auf das Teritorium Deutschlands. Ein europäisches Patent gilt für die Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens, eine Gemeischaftsmarke hat ein EU-weite Schutzwirkung.
Ein weiteres wesentliches, gegebenenfalls auch in Wechselwirkung mit dem Teritorialitätsprinzip zu sehendes Prinzip ist das Prioritätsprinzip, vereinfacht gesagt:
Wer zuerst kommt malt zuerst.
Im Hinblick auf Anmeldezahlen und den Umfang ihrer Nutzung sind die wichtigsten gewerblichen Schutzrechte