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Grundsätzliches zu gewerblichen Schutzrechten

Gewerbliche Schutzrechte, wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Geschmacksmuster, haben stets eine teritorial begrenzte Schutzwirkung. So beziehen sich die Rechte aus einem vom Deutschen Patent- und Markenamt erteilten Patent auf das Teritorium Deutschlands. Ein europäisches Patent gilt für die Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens, eine Gemeischaftsmarke hat ein EU-weite Schutzwirkung.

Ein weiteres wesentliches, gegebenenfalls auch in Wechselwirkung mit dem Teritorialitätsprinzip zu sehendes Prinzip ist das Prioritätsprinzip, vereinfacht gesagt:
Wer zuerst kommt malt zuerst.

Die wichtigsten gewerblichen Schutzrechte sind

    Im Hinblick auf Anmeldezahlen und den Umfang ihrer Nutzung sind die wichtigsten gewerblichen Schutzrechte

  • Patente
  • Gebrauchsmuster
  • Marken
  • Geschmacksmuster Designschutz